Pauschalreise Formblatt

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen RES Touristik GmbH (mit seinen Marken fussballreisen.at & fussballreisen.com) trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt das Unternehmen (RES Touristik GmbH - Laxenburgerstrasse 220, 1230 Wien) über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle , über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. RES Touristik GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Waldviertler Sparkasse Bank AG abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde (3910 Zwettl, Sparkassenplatz 3 - 05 01 00-0 - office@wspk.at) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von ( RES Touristik GmbH - Laxenburgerstrasse 220, 1230 Wien) verweigert werden.
  • (www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de)

Mit der Buchung bestätigt der Buchende, insbesondere mit diesem Formblatt für die Vermittlung einer Pauschalreise, über die rechtliche Einordnung der gebuchten Reise aufgeklärt worden zu sein!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemäß der Novelle zur Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2018, und der Pauschalreiseverordnung (PRV), BGBl. II Nr. 260/2018, benötigen Gewerbetreibende für das Veranstalten von Pauschalreisen und das Zusagen verbundener Reiseleistungen eine Ausübungsberechtigung für Reiseleistungen.

Gewerbeinhaber:

Bezeichnung: RES Touristik GmbH
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Firmenbuchnummer: 491273k
Anschrift: 1230 Wien, Laxenburger Strasse 220
GLN: 9110026383092
Entstehung der Gewerbeberechtigung: 08.09.2009

Reiseveranstalter:

RES Touristik GmbH
Laxenburger Strasse 220
A-1230 Wien
Telefon: +43 1 392 000 3
Fax: +43 1 392 000 3 - 44
E-Mail: office@res-touristik.at
Web: www.res-touristik.at
Notfallnummer: +43 699 1 997 17 23

Angaben zur Absicherung: Garantieerklärung
Höhe der Absicherung: 90.000,00 EUR
Ablaufdatum: 31.12.2022

Angaben zum Absicherer:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank
Adresse: Parkring 12a/Stiege 8, 1011 Wien

Angaben zum Abwickler:
Name/Bezeichnung: TVA-Tourismusversicherungsagentur GmbH
Adresse: Baumannstrasse 9, 1030 Wien, Österreich
Notfallnummer: +43 1 361 90 77 44
Ablaufdatum: 31.12.2022

Zahlungsmodalitäten:

Keine Entgegennahme von Kundengeldern früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise. Keine Entgegennahme von Kundengeldern in der Höhe von mehr als 20 % des Reisepreises früher als 20 Tage vor Reiseantritt.

Diese Ausübungsberechtigung ersetzt die vormalige Eintragung in das beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geführten Veranstalterverzeichnis und wird im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen. Die entsprechenden Informationen stehen über das GISA öffentlich und kostenfrei zur Verfügung und können über eine GISA-Abfrage eingesehen werden.

GISA-Zahl RES Touristik GmbH: 13676254

Bitte beachten Sie unsere speziellen Buchungsbedingungen für Sportreisen/Fanreisen/Fußballreisen:

  1. Bei Reisen zu Sportveranstaltungen (Fußball, Motorsport, Tennis, Wintersport, etc.) kann es jederzeit zu Verschiebungen und/oder Absagen kommen. Diese Verschiebungen/Absagen liegen nicht im Bereich der RES Touristik GmbH. Die RES Touristik GmbH übernimmt daher keine Haftung für etwaige Änderungen, welche nicht im Bereich des Reiseveranstalters/Reisebüros liegen.
  2. Bei allen Reisen hat die RES Touristik GmbH bereits eine spezielle Reiserücktrittsversicherung (Stornoschutz Premium der Hanse Merkur Reiseversicherung AG) inkludiert, welche im Falle einer Spielverschiebung/Spielabsage die entstehenden Storno- bzw. Umbuchungskosten übernehmen kann. Dem Kunden entstehen für den Versicherungsabschluss keine zusätzlichen Kosten, die Versicherungsprämie ist im Reisepreis bereits inkludiert. Nicht versichert sind Ereignisse, welche unter den Terminus „Höhere Gewalt“ fallen, wie zB. Kriege, Epidemien, Pandemien oder Naturkatastrophen, etc.; in diesem Fall kommt es seitens der Versicherung zu keiner Auszahlung der anfallenden Stornokosten. Werden in diesem Zeitraum Spiele verschoben, so ist mit dem Eventveranstalter abzuklären, ob die Karten für den neuen Termin die Gültigkeit behalten oder ob andere Umbuchungsmöglichkeiten bestehen. Bei einer Spielabsage werden idR die Ticketkosten vom Eventveranstalter erstattet. Ob weitere Reiseleistungen (zB. Flug, Hotel, Transfer, etc.) erstattet werden können, hängt vom jeweiligen Leistungsträger ab.
  3. Der/Die Reisende ist selbst dafür verantwortlich sich darüber zu informieren, wann das Spiel/Event tatsächlich stattfindet, da es auch sehr kurzfristig zu Änderungen der Beginnzeit geben kann.
  4. Bei Reisen zu Sportveranstaltungen (zB. Reisen zu Fußballspielen, Motorsport-Events, Tennis-Turnieren, etc.) gelten gesonderte Stornobedingungen. Mit Buchungsabschluss und Übermittlung der Buchungsbestätigung und/oder Rechnung fallen 95 % an Stornokosten an. Ein Umtausch ist ausgeschlossen. Sollten Umbuchungen (zB. Namensänderungen, Änderungen der Zimmerbelegung, etc.) möglich sein, so können Umbuchungskosten anfallen – diese werden dem Reiseteilnehmer/der Reiseteilnehmerin in Rechnung gestellt.
  5. Die RES Touristik GmbH ist lediglich der Vermittler der jeweiligen Eintrittskarten. Bei Unmöglichkeit der Kartenlieferung aufgrund von außergewöhnlich, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen, behaltet sich die RES Touristik GmbH ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. In diesem Fall werden sämtliche bereits geleistete Zahlungen ohne Abzüge rückerstattet.
  6. Die Zuteilung der jeweiligen Sitzplätze erfolgt durch den jeweiligen Verein/Eventveranstalter. Die RES Touristik GmbH hat keinen Einfluss auf die genauen Sitzplätze im Stadion/der Eventlocation. Unverbindliche Kundenwünsche werden entgegengenommen und entsprechend weitergeleitet – eine Garantie ist nicht möglich. Die Eintrittskarten werden von den Vereinen oder Agenturen idR zumindest paarweise zusammenhängend (nebeneinander, hintereinander, mit maximal einer Person dazwischen, einem Stiegenaufgang dazwischen oder diagonal hintereinander) zur Verfügung gestellt. Bei größeren Gruppen (ab 3 Personen) kann nicht gewährleistet werden, dass sich alle Plätze nebeneinander befinden.
  7. Die Eintrittskarten werden idR im gebuchten Hotel am Veranstaltungsort spätestens am Spieltag hinterlegt. Andere Zustellmöglichkeiten sind: Elektronische Tickets, QR-Tickets (Smartphone mit Wallet notwendig), Postversand, Stadionabholung, Pick-up-Point in der Stadt der Veranstaltung. Eine Änderung der Zustellmodalitäten ist auch nach Buchungsabschluss möglich und obliegt dem jeweiligen Eventveranstalter. Diese Änderungen können oftmals auch sehr kurzfristig bekanntgegeben werden. In jedem Fall steht dem Kunden an Spieltagswochenenden eine entsprechende Notfallhotline zur Verfügung! In einigen Fällen werden die Eintrittskarten erst wenige Tage vor Reiseantritt übermittelt! In diesem Fall erhält der Reisende vorab provisorische Unterlagen.
  8. Die RES Touristik GmbH listet auf der Webseite, in konkreten Angeboten und in anderen Werbemitteln bestimmte Kartenkategorien auf. Es gelten ausschließlich die von der RES Touristik GmbH definierten Kartenkategorien – diese werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Angebotslegung übermittelt und bei Buchung bestätigt. Oftmals haben Vereine bzw. andere Agenturen unterschiedliche Kategorisierungen – im Zweifelsfall gilt immer jene der RES Touristik GmbH.
  9. Die Eintrittskarten befinden sich im Normalfall im neutralen Sektor bzw. dem Heimsektor (wenn nicht anders angegeben). Unter keinen Umständen dürfen Fanutensilien der Gastmannschaft (zB. Trikots, Schals, Fahnen, Kleidungsstücke, etc.) getragen bzw. mitgenommen werden. Dies kann dazu führen, dass der Eintritt ins Stadion verwehrt wird.
  10. Die Verkaufspreise können unter Umständen erheblich von den auf den Tickets aufgedruckten Preisen abweichen, da Agenturen Vermittlungsgebühren und/oder Vorverkaufsgebühren und Bezugsgebühren verrechnen. Diese Abweichungen können, speziell bei der Vermittlung von Eintrittskarten für ausverkaufte oder stark nachgefragte Veranstaltungen, erheblich hoch sein. Bei Aufzahlungen auf höhere Ticketkategorien kann der bezahlte Betrag oftmals höher sein, als der aufgedruckte Kartenpreis. Mit Buchungsabschluss akzeptiert der Kunde die angebotenen Konditionen. Eine nachträgliche Erstattung aufgrund von unterschiedlich aufgedruckten Kartenpreise ist nicht möglich.
  11. Der Besteller erklärt ausdrücklich mit seinem Buchungsauftrag, dass er mit den Buchungsbedingungen einverstanden ist. Die Buchungsbedingungen können per E-Mail bestätigt werden oder auch unterschrieben an die RES Touristik GmbH übermittelt werden. Dies kann per Post geschehen (RES Touristik GmbH, Laxenburger Strasse 220, A-1230 Wien), per Fax (+431392000344) bzw. eingescannt per E-Mail (info@fussballreisen.at). Der Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin wird bei jedem Angebot auf die Buchungsbedingungen aufmerksam gemacht! Der Buchende, der diese Buchungsbedingungen unterschrieben/bestätigt hat, verpflichtet sich, auch alle anderen Teilnehmer der Reise über den Inhalt dieser Buchungsbedingungen im Detail zu informieren und zur Kenntnis zu bringen.
  12. Jeder Reisende ist selbst dafür verantwortlich, ob er für die zur Einreise in das jeweilige Land erforderliche Reisedokumente (zB. VISA) verfügt. Österreichische Staatsbürger benötigen idR für Reisen innerhalb der EU einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. BürgerInnen anderer Nationalitäten erkundigen sich bitte beim zuständigen Konsulat oder Botschaft nach den für Sie gültigen Einreisebestimmungen.
  13. In manchen Destinationen fällt eine Kur-Taxe oder Städte-Taxe an – diese ist vor Ort direkt vom Reisenden zu entrichten. Die RES Touristik GmbH informiert gerne über vor Ort anfallende Gebühren.
  14. Mängel müssen umgehend bei Auftreten gemeldet werden (zB. bei Problemen im Hotel bitte umgehend mit der Rezeption Kontakt aufnehmen bzw. die dem Reisenden zur Verfügung gestellte Notfallnummer kontaktieren), damit eine Verbesserung vorgenommen werden kann. Die RES Touristik GmbH ist bei jeder Leistungsstörung (zB. Flugausfall) umgehend zu kontaktieren. Sollte die RES Touristik GmbH bei Problemen/Leistungsstörungen/Schwierigkeiten nicht kontaktiert werden, so kann nachträglich keine Beschwerde eingereicht werden.
  15. Alle Reiseveranstalter, Reisebüros, Agenturen, Vermittler, Wiederverkäufer und deren Mitarbeiter sind verpflichtet die Buchungsbedingungen an den Endkunden weiterzureichen.
  16. Mündliche Vereinbarungen gelten als nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der Bestellung oder der Buchungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  17. Pro Buchung fällt – wenn nicht anders angegeben – eine Bearbeitungs- bzw. Besorgungsgebühr in Höhe von € 19,- an.
  18. Beanstandungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.
  19. Gerichtsstand ist Wien.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel von fanreisen.com & fussballreisen.com, abgewickelt über die RES Touristik GmbH, und deren Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:

  1. Diese Promotion steht in keinerlei Verbindung mit Instagram und Facebook und wird in keiner Weise von Instagram und Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
  2. Die Promotion läuft vom 14.10.2021 bis zum 18.10.2021, 12:00 Uhr. Unter allen Teilnehmern werden 5 x 2 Tickets (Tageskarten, mittlere Kategorie, Datum nach Rücksprache mit dem Gewinner) verlost. Die Gewinner werden am 18.10.2021 in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting benachrichtigt.
  3. Teilnahmeberechtigt sind alle Fans/Follower ab 18 Jahren, deren Wohnsitz in Österreich, Deutschland und der Schweiz ist. Jeder Teilnehmer kann nur einmal teilnehmen und lediglich einen Preis gewinnen. Mitarbeiter, Lieferanten und Dienstleister der RES Touristik GmbH, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  4. Eine Teilnahme an der Promotion ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich:
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  1. Mit der Teilnahme an der Promotion erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Die RES Touristik GmbH behält sich vor, die Promotion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden. Hieraus können keine Ansprüche abgeleitet werden. Einzelne Personen können nach dem alleinigen Ermessen des Veranstalters von der Teilnahme an der Promotion ausgeschlossen werden, wenn diese gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder versuchen, den Ablauf der Promotion zu beeinflussen oder zu stören.
  2. Die Ziehung des Gewinners erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Zufall durch die RES Touristik GmbH.
  3. Der Gewinner wird nach Beendigung der Promotion in den Kommentaren benachrichtigt. Dieser muss sich per privater Facebook- bzw. Instagram-Nachricht an fussballreisen.com bzw. fanreisen.com über die weitergehende Abwicklung informieren. Der Gewinn wird dem Gewinner zugesendet oder hinterlegt. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar oder veräußerbar. Sollte die Identität des Teilnehmers nicht verifiziert werden können, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Ziehung für nichtig zu erklären. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden.
  4. Der Gewinnanspruch erlischt, wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 72 Stunden nach dem Absenden der schriftlichen Gewinnbenachrichtigung bei der RES Touristik GmbH meldet und ein neuer Gewinner wird gezogen.
  5. Die Promotion unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Irrtümer, Satz- und Druckfehler vorbehalten.